Blaulicht und Martinshorn was tun?
Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren.
Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen.
Das Faltblatt ist in jedem ServiceCenter des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt sowie bei den beteiligten Institutionen erhältlich und steht Ihnen außerdem hier als Download zur Verfügung:
Einige Verhaltenstipps aus der Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ im Überblick
- Man sollte sich einen Überblick machen: Von wo kommt das Einsatzfahrzeug, wohin möchte es, welche Möglichkeiten bleiben zum Ausweichen.
- Geschwindigkeit verringern, möglichst weit rechts fahren, evtl. auf Bürgersteige oder Grüninseln ausweichen. Hier besonders wichtig auf andere Verkehrsteilnehmer achten!
- Man sollte beim Weiterfahren unbedingt in den Rückspiegel schauen, evtl. folgt noch ein weiteres Einsatzfahrzeug.
- Überholt ein Einsatzfahrzeug auf der Gegenfahrbahn Fahrzeuge, unbedingt möglichst weit rechts halten.
- Nähert sich ein Einsatzfahrzeug von hinten, während man an einer roten Ampel wartet, kann man unter gebührender Vorsicht ein Stück in die Kreuzung über die Haltelinie einfahren. Es bietet sich an auch die Ampel im Blick zu haben, springt sie in dem Augenblick auf grün kann man ruhig zügig in die Kreuzung einfahren und dann erst dem Einsatzfahrzeug Platz machen.
- Auf der Autobahn wird bei einem zweispurigen Ausbau zwischen den beiden Fahrbahnen eine Rettungsgasse gebildet. Bei drei Spuren zwischen der linken und der mittleren Spur.
- Die Rettungsgassen dürfen auf keinem Fall wieder verschlossen werden.
- Auch Fußgänger müssen auf ihre Rechte verzichten.