Jahr 1934
In der Mitgliederversammlung am 16.2.1934 werden neue Satzungen beschlossen, die durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen erlassen worden sind.
Eine unheilvolle Zeit wirft ihre Schatten voraus. Von nun an galten Freiwillige Feuerwehren als eingetragene Vereine, konnte aber weiterhin ihre Selbständigkeit bewahren.